V. Gegenbewegung zur Hexenverfolgung

Die Grundlage für eine Gegenbewegung bildete auch in Deutschland die Aufklärung, denn sie verbannte die Folter aus dem Strafrecht und raubte der Kirche die theoretischen Grundlagen für die Hexenverfolgung, indem sie den Glauben an Macht und Wirksamkeit des Teufels erschütterte.

Es waren vor allem wahrscheinlich diese drei Schriften entscheidend für die Wende:

  • 1563 verbreitete der humanistische Arzt Johann Weyer die Ansicht, die meisten Hexen seien psychisch gestört und gehörten deshalb in die Hand eines Arztes und nicht in die des Henkers.
  • 1631 erschien anonym die cautio criminalis des Jesuiten und Juristen Friedrich von Spee, in der er die widersinnigen Verfahrensregeln der Hexenprozesse aufzeigte und die Unmöglichkeit für unschuldige Angeklagte, diesen Verfahren zu entrinnen.
  • 1701 veröffentlichte der protestantische Jurist und Philosoph Christian Thomasius eine Schrift, in der er – letztlich erfolgreich – die Einstellung aller Hexenprozesse forderte, da es sich bei der Hexerei nur um ein fiktives Verbrechen handele.

Selbstverständlich waren die Kritiker der Hexenverfolgung in ständiger Gefahr auch selbst der Hexerei beschuldigt zu werden, so war es sehr mutig und heldenhaft solche Schreiben zu veröffentlichen.

 

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