III. Was war der „Hexenhammer“?

HexenhammerIm Dezember 1486 geht in Speyer ein unheilvolles Buch in Druck. Der Inquisitor Heinrich Kramer trägt aus der Literatur systematisch Argumente zusammen, die die Menschenjagd rechtfertigen. Kramer will die neue Vorstellung von der Hexensekte im deutschsprachigen Raum bekannt machen. Er erklärt, nur Ketzer könnten die Existenz von Hexen und Hexerei leugnen. Der Autor war ein Frauenhasser, der die Aufmerksamkeit der Hexenverfolgung auf die Frauen lenkte, denn in der Papstbulle sprach man noch von Personen beiderlei Geschlechts. In seinem Buch "malleus maleficarum" (Hexenhammer) spitzt er die Problematik auf die Frauen zu. Sie seien besonders leicht vom Teufel verführbar und fielen schneller vom Glauben ab. Der fanatische Autor ist überzeugt davon, dass weltliche Gerichte das "Superverbrechen" der Hexerei angemessen sühnen müssen. Er entwirft einen Leitfaden für Hexenrichter und beschreibt – als erfahrener Inquisitor – wie Hexen enttarnt werden können.

Kramer selbst ist der Autor des Hexenhammers, jedoch nannte er seinen Mitbruder Jakob (ebenfalls Inquisitor) Sprenger als Mitautor, um dem Werk mehr Autorität zu verleihen. Aber dieser wandte sich gegen Kramer. Er wollte die Gläubigen stärken, statt sie zu Spitzeln zu machen und Beschuldigte zu töten.

In seiner Begründung konnte sich der Autor auf eine Vielzahl entsprechender Lehren, insbesondere Kirchlehren, stützen, die alle von Aristoteles und seiner naturwissenschaftlichen Begründung für die Minderwertigkeit der Frau profitierten.


Beispiele

„Klein ist die Bosheit gegen die Bosheit des Weibes“

„…das Wort femina nämlich kommt von fe und minus (fe=fides, Glaube, minus=weniger, also femina=die weniger Glauben hat). Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Gauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für die Hexerei ist.“

„Suchen wir nach, so finden wir, dass fast alle Reiche der Erde durch die Weiber zerstör worden sind“

„Alles geschieht aus fleischlicher Begierde, die bei ihnen unersättlich ist“


Kramer wollte die weltlichen Gerichte zuständig für die Hexenprozesse machen, so war es erst einmal notwendig die Richter über das „Hexenunwesen“ aufzuklären.
Als Vorgehensrichtlinie galten die Prinzipien des Inquisitionsverfahrens, die für das Sonderverfahren der Hexenprozesse sogar noch strenger wurden. Verfahrensrechtliche Neuerungen, die der Hexenhammer vorsah bzw. die aus ihm entwickelt wurden, waren zum Beispiel:

  • Alle Foltermethoden waren gerechtfertigt, alleinige Grenze: die Folter durfte nicht unmittelbar zum Tod führen.
  • Anonyme Zeugenaussagen waren zulässig, auch von Minderjährigen, Verbrechern und Geisteskranken. (Die Aussagen 4jähriger Kinder führten in Schweden zur Verurteilung von 72 Frauen und 15 Jugendlichen!).
  • Die Vermutung der Schuld war ausreichend für eine Verurteilung.
  • Als Indizien war alles zugelassen (z.B. die Tatsache, dass sich die Hexe während oder kurz vor einem Gewitter im Freien aufgehalten hatte.)

Hexenkommissaren und Richtern war daran gelegen, recht viele Hexen zu verbrennen, da sie kein oder nur ein geringes festes Gehalt bezogen, sie waren auf Kopfgelder nach der Anzahl der Verurteilten angewiesen. Außerdem konnte man das Vermögen eines Verurteilten für sich verwenden. In jedem Fall mussten die Angeklagten für alle im Zusammenhang mit ihrem Prozess stehenden Maßnahmen die Kosten übernehmen: Angefangen von den Rechnungen aus dem Wirtshaus, in dem die Ausschussmitglieder ihr Vorgehen gegen eine Verdächtige beraten hatten, bis zum Holz des Scheiterhaufens.

Der Hexenhammer zählt zu den verheerendsten Büchern der Weltliteratur und hatte katastrophale Konsequenzen für die Gesellschaft in Europa.
Hier ist die Anzahl der Opfer pro Land aufgezeigt:

Hexenverfolgung2
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